Forderungen zum Thema «Mitwirkung» von Seiten fh-ch
Der Erfolg einer Fachhochschule und die Qualität in Verbindung mit dem vierfachen Leistungsauftrag wird durch engagierte und mitwirkende Mitarbeitende erarbeitet. Mitwirkung ermöglicht eine Reflexion der Entscheidungen und ihrer Konsequenzen über alle Führungsebenen hinweg. Risiken werden offengelegt und können minimiert werden. Befürchtete Effizienzeinbussen der Fachhochschulen als Folge von Mitbestimmungsrechten werden durch die Reduktion von Reibungsverlusten durch innere Konflikte, Fluktuationen oder innere Kündigungen bei Weitem kompensiert.
Wesentliche Voraussetzungen dazu sind grosses Engagement aller Mitarbeitenden sowie Transparenz der Entscheidungsfindung (Corporate Governance). So tragen die Mitarbeitenden gemeinsam mit der Leitung die Entscheidungen und profilieren gemeinschaftlich die Fachhochschule.
Mitwirkung wird oft von der Fachhochschulleitung befürwortet, ihre Umsetzung ist aber in vielen Bereichen unbefriedigend. Die folgenden fünf wesentlichen Forderungen zeigen, wie sich Mitwirkung an einer Fachhochschule beschreiben und bewerten lässt. Alle fünf Forderungen bilden eine Einheit und ermöglichen erst die Mitwirkung auf allen Führungsebenen.
Echte und konsequente Umsetzung der Mitwirkung erfordert eine selbstverwaltete Mitwirkungsorganisation1
Die Mitwirkungsorganisation ist ein Organ der Fachhochschule (Art. 14 des FHG) und definiert sich durch die eigenständige Wahl ihrer Mitglieder aus dem Kreis aller Hochschulangehörigen und die Eigenständigkeit ihrer Vertretungen bei Mitsprache und Mitentscheidung2 in allen Hochschulgremien und auf allen Führungsebenen.
Mitwirkung verlangt Corporate Governance3
Die Mitwirkungsorganisation hat Zugang zu allen relevanten Informationen, um in angemessener Zeit und mit angemessenen Ressourcen ihre Mitwirkungsrechte und -pflichten wahrnehmen zu können. Grundlage ist die Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips auch an den Hochschulen.
Mitwirkung kostet4
Die Mitwirkung ist Aufgabe der Hochschule. Effiziente Mitwirkung braucht genügend zugeteilte Arbeitszeit und eine repräsentative Vertretung der Mitglieder der Hochschule. Pro 100 Mitarbeitende werden mindestens 20 Stellenprozente für die Mitwirkungsorganisation zur Verfügung gestellt (= 0.2% der Personalkosten für Mitwirkung.
Mitwirkung garantiert Partizipation in allen Geschäften5
Die Mitwirkungsorganisation wird über alle Geschäfte auf allen Führungsebenen der Fachhochschule informiert und entscheidet, bei welchen Geschäften sie ihre Mitwirkung wahrnehmen will.
Mitwirkung, die sich auf die operative Ebene von Instituten oder Studiengängen beschränkt, ist ein Führungsinstrument und keine Mitwirkung.
Mitwirkung braucht Erfolge6
Die Mitwirkungsorganisation kann auf allen Führungsebenen eigene Anträge einbringen, die auch zu Veränderungen führen können, d.h. erfolgreich sind. Eine Mitwirkung ohne Erfolge ist keine Mitwirkung!
Die hier genannten Forderungen sollen gemeinsam über die Führungsebenen hinweg weiterentwickelt werden. Gemeinsam, d.h. dass alle Beteiligten – Leitung, Dozierende, Mittelbau, Studierende, technisches- und administratives Personal – in den Bereichen ihrer Kernkompetenz mitreden und mitentscheiden können.
Glossar und Erläuterungen
- Selbstverwaltete Mitwirkungsorganisation
Selbstverwaltung bedeutet, dass die Mitwirkungsorganisation selbständig über Aufgaben und deren Ausführung entscheidet. - Mitsprache und Mitentscheidung
Mitsprache bedeutet, dass wichtige Geschäfte vor dem Entscheid der Fachhochschule mit der Mitwirkungsorganisation beraten werden. Der von der Fachhochschule gefällte Entscheid wird der Mitwirkungsorganisation bekannt gegeben und bei Abweichung von deren Stellungnahme begründet. Mitentscheidung in zusammengesetzten Gremien (paritätisch oder nicht paritätisch) bedeutet, dass bei bestimmten Geschäften ein Entscheid nur mit Zustimmung sowohl der Mitwirkungsorganisation als auch der Fachhochschule getroffen werden kann. Zur Mitentscheidung gehören eine hinreichend umfassende und frühzeitige Information sowie eine Verhandlung des Gegenstandes zwischen Fachhochschule und Mitwirkungsorganisation. - Corporate Governance
Der Bund 2006 (Corporate-Governance-Bericht des Bundesrates: Übersicht über die 28 Leitsätze) und auch die Kantone haben die Corporate Governance als wesentliches Steuerungsinstrument gesehen, um die Informations-Asymmetrie zwischen den unterschiedlichen Interessensvertretungen zu beseitigen.
Diese Informations-Asymmetrie beim Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen muss in der Mitwirkung für die Mitwirkungsorganisation behoben werden durch freien Zugang zu allen Informationen, welche die Mitwirkungsgebiete betreffen.
Die Zugänglichkeit von Informationen auf allen Führungsebenen wie z.B. bei Mitarbeitendenumfragen schafft Vertrauen in den Fachhochschulen nach Innen und Aussen. - Kosten der Mitwirkung
Die Berechnungsgrundlage bezieht sich auf Vollzeitäquivalente. In Fachhochschulen mit hoher Teilzeitbeschäftigung erhöht sich der Koordinationsaufwand der Mitwirkungsorganisation.
Diese Finanzierung der Mitwirkung (3-4 Stunden pro Mitarbeitenden, d.h. wenn die Mitwirkungsorganisation 500 Mitarbeitende (auf Vollzeitäquivalente aufgerechnet) vertritt, stehen 1500 – 2000 Stunden zur Verfügung) sichert eine konsolidierte und relevante Meinungsbildung durch die Mitwirkungsorganisation. Sie ermöglicht die Bearbeitung von Mitarbeitendenanträgen, Vernehmlassungen und koordinierende
Sitzungen. - Geschäfte der Fachhochschulen (nicht abschliessend): Mitwirkungsgebiete
Auflistung aller relevanten Geschäfte (Mitwirkungsgebiete) der Mitwirkungsorganisation. Fachhochschulordnung: Geschäftsreglement, Standorte der Fachhochschule, Strategie des vierfachen Leistungsauftrages
sowie langfristige Engagements; Strategie: Studien-Angebot, Coporate Governance, Modul-Portfolio, Gründung und Schliessung von Organisationseinheiten, Studienbetrieb, Semestergebühren, Prüfungsreglemente, Arbeitszeit, Antragstellung für Personalentscheide und Wahlen auf allen Führungsebenen, Berufungsverfahren, Gesundheitsmanagement, schwerwiegende personelle Einzelmassnahmen (z.B. fristlose Entlassungen), Interessensvertretung von Mitarbeitenden (Ausspracherecht), Umsetzung Sozialplan, Regelung zur Leistungsplanung des vierfachen Leistungsauftrags (Stufe Hochschule/Departement), IT- und Spesenreglement, Lohnverhandlungen, Wahlreglement / Wahlen der Mitwirkungsorganisation. - Erfolge der Mitwirkung – Gemeinsames Interesse des Arbeitgebers und Arbeitnehmers
Die Erfolge legitimieren die Mitwirkung und Misserfolge verunmöglichen die Mitwirkung. Eine Mitwirkungsorganisation,
die sich im Interesse einer Fachhochschule für die Mitarbeitenden durchsetzen
und positionieren kann, erzeugt in der Fachhochschule eine gemeinsame Kultur und Stärke (= Win-
Win-Situation für die Fachhochschule).
Eine Mitwirkungsorganisation, die sich nicht durchsetzen und positionieren kann, verliert ihre Basis
(die Mitarbeitenden). Damit verliert die Mitwirkung ihre Legitimation.